Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Top Menage Schmid Reini-gungen Regio Basel-Stadt GmbH, der Top Menage Schmid Reinigungen Regio Baselland GmbH oder der Top Menage Schmid Reinigungen Regio Fricktal (nachfolgend «Dienstleiter» genannt). – Die AGB sind massgebend, sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Jegliche Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform.
- Der Dienstleister kann die AGB jederzeit anpassen. Es gilt immer die jeweils aktuelle Fassung.
Auftragserteilung und Leistungsumfang
- Die Auftragsvergabe erfolgt schriftlich oder mündlich und bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister für ihre Gültigkeit.
- Der Umfang der Dienstleistungen wird im Vorfeld zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister festgelegt. Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und termingerecht auszuführen. Sollten sich unvorhergesehene Verzögerungen ergeben, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
- Wiederkehrende Aufträge in der Unterhaltsreinigung und Hauswartungsdienste werden gemäss den festgelegten Pflichtenheften und Standards des Dienstleisters durchgeführt.
- Auftraggeberseitig initiierte Nachtragsleistungen bedürfen der Schriftform. Leistungserfüllung
- Die Erbringung gilt als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens am Ende des darauffolgenden Arbeitstages, einen Mangel schriftlich oder telefonisch einreicht. Ist der Mangel nachweislich dem Dienstleister zuzuordnen, wird er so rasch wie möglich behoben.
- An Feiertagen können keine Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Fällt eine regelmässige Unterhaltsreinigung auf einen Feiertag, wird sie vor- oder nachgeholt. Der Auftraggeber wird mit angemessener Vorlaufzeit informiert und hat die Wahl, den Einsatz zu stornieren oder zu ver-schieben.
- Bei höherer Gewalt kann der Dienstleister die Leistungserbringung aussetzen, ohne dass dies zu einem Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers führt.
- Änderungen im Leistungsumfang können zu Anpassungen der vereinbarten Projektfristen führen. Personal
- Der Auftraggeber unterstützt den Dienstleister bei der Einarbeitung und Schulung des Personals durch Bereitstellung notwendiger Informationen und Anweisungen, welche für eine sachgerechte Leistungserbringung notwendig sind.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während 36 Monaten nach Beendigung des Vertrages Personal des Dienstleisters weder direkt noch indirekt (über Drittfirmen) abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Bei Verletzung dieser Klausel schuldet der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 10’000.00. Der Auftraggeber bleibt zum Ersatz des über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens verpflichtet. Das Bezahlen der Konventionalstrafe oder von Schadenersatz entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung des Abwerbeverbots. Der Dienstleister kann sodann jederzeit die Beseitigung des vertragswidrigen Zustands (Realexekution) verlangen.
Haftung
- Der Dienstleister haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung für Schäden, die Angestellte bei der Auftragserfüllung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Schadensfälle sind innerhalb von drei Tagen nach Auftreten schriftlich zu melden. Ohne fristgerechte Geltendmachung der Ansprüche gelten diese als verwirkt. Infrastruktur, Energie und Entsorgung
- Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister nach Absprache unentgeltlich zweckdienliche und einfach zugängliche Räume für die Aufbewahrung von Maschinen, Reinigungsmaterialien etc. zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die für die Leistungserbringung erforderliche Energie und das Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
Preise
- Allfällige Preiserhöhungen werden im Voraus schriftlich angekündigt.
- Änderungen bei gesetzlichen Abgaben (Mehrwertsteuer, Sozialversicherungen etc.) sowie neue Abgaben, Steuern oder Gebühren können jederzeit ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit weiterverrechnet werden.
- Angegebene Preise sind Schätzungen mit einer Abweichung von +/- 15% und werden gemäss tatsächlichem Aufwand innerhalb dieses Rahmens abgerechnet.
Zahlungsbedingungen
- Wiederkehrende Einsätze werden zu Beginn des Monats in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug können zusätzliche administrative Kosten berechnet werden. Ein Zahlungsverzug berechtigt den Anbieter zur Unterbrechung der Leistung. Die Zahlungs-verpflichtung bleibt bis zur ordnungsgemässen Kündigung bestehen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Zu Projektbeginn wird eine erste Akkontorechnung über 30% der Gesamtkosten gestellt. Der Dienstleister kann nach eigenem Ermessen weitere Akkontorechnungen entweder bei Erreichen von Meilensteinen oder in regelmässigen Abständen, beispielsweise monatlich, stellen. Nach Projektabschluss wird die Schlussrechnung ausgestellt, unter Anrechnung der bereits geleisteten Akontozahlungen.
Rechte
- Der Dienstleister behält sämtliche Immaterialgüterrechte an Informationen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Geräte und Materialien, die beim Auftraggeber für die Leistungserbringung hinterlegt sind, bleiben Eigentum des Dienstleisters. Ein Retentionsrecht des Auftraggebers wird explizit wegbedungen.
Salvatorische Klausel
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil dieses Vertrages davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Der Vertrag mit Top Menage Schmid Reinigungen untersteht schweizerischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten, die nicht gütlich geregelt wer-den können, sind die ordentlichen Gerichte des Kantons Baselland zuständig.